Letzter Eintrag: 19.04.2024 | 12:21
Personal 50 plus
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Personal 50 plus

Eingliederungsbeihilfe

Die Eingliederungsbeihilfen ("Come Back" od. das aktuelle Wiener "Beschäftigungsprogramm 50+") können alle Dienstgeber erhalten. Ausgenommen von diesen Förderungen sind nur politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund.
Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von älteren Arbeitslosen ab 45 bzw. ab 50 Jahren, die beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind.
Die Förderungshöhe und Förderungsdauer ist individuell verschieden und richtet sich nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Voraussetzung für die Förderung ist ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Dienstgeber bezüglich der zu fördernden Person.
Wichtig: Die Personen, die auf personal50plus.at angeboten werden, sind bereits vom AMS als förderungswürdig eingestuft und befinden sich bei Schulungs- und Betreuungspartnern des AMS. Die gesamte Abwicklung, vom Beratungsgespräch bis hin zum Förderansuchen, übernehmen die Personalbetreuer in den AMS-Partnerunternehmen für die interessierten Dienstgeber.